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Gesellschafts- und Steuerrecht
Kein Rechtsgebiet ist ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse mehr zu bewältigen. Bei den Kosten eines alltäglichen Verkehrsunfalls stellt sich die Frage der Abzugsfähigkeit der Verkehrsunfallkosten als Betriebsausgaben/Werbungskosten, in einem Scheidungsverfahren ist die Frage des Realsplittings zu behandeln, der Abschluss eines einfachen Darlehensvertrags zieht die Frage nach sich, ob die Zinsen steuerliche Berücksichtigung finden, ein arbeitsrechtlicher Vergleich über die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes berührt zwingend dessen steuerliche Behandlung.
Das Steuerrecht ist damit umfassend in alle Rechtsgebiete – auch die der alltäglichen Rechtsgeschäfte und Lebenssachverhalte – vernetzt.
Wir beraten Sie umfassend und geleiten Sie sicher durch diese komplexe Materie.
Durch die Kooperation von steuerberatender und anwaltlicher Tätigkeit können wir Ihnen umfassende Beratung und Betreuung bieten. Deswegen kooperieren wir mit den Steuerberatern der Kanzlei Molitor • Breuer • Habets • Oehl Steuerberatungs oHG, die sich in unserem Hause befindet.

