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Vermieter im Mietrecht

Themengebiete

Mietvertrag Mieterhöhung Ausbleibende Mietzahlungen Schönheitsreparaturen Kündigung Weitere Rechtsgebiete

Eigentum verpflichtet

Das Mietrecht wird zunehmend komplexer. Bürokratendeutsch, häufige Änderungen und zahllose Urteile z.B. bei den sog. Schönheitsreparaturen. Wir helfen Ihnen, sich „zu Recht zu finden“.

Sie vermieten ein Haus oder eine Wohnung und über die grundlegenden Dinge wissen Sie Bescheid. Aber was tun Sie, wenn morgen Ihr Mieter anruft und Ihnen mitteilt, dass er die Miete kürzt, weil ihn der Baulärm in der Nachbarschaft stört? Und wie reagieren Sie, wenn die Miete nicht pünktlich bei Ihnen eingeht? Bei Nebenkostenabrechnungen lassen viele Mieter sich beraten. Wissen Sie, nach welchen typischen Schwachstellen Ihre Nebenkostenabrechnung überprüft wird?

Es gibt zahlreiche weitere Fälle dieser Art, die leicht zu Fallen für Vermieter werden können, wenn sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei folgenden Fragen:
  • » Selbstauskunft des Mieters: Was darf der Vermieter fragen?
  • » Energieausweis: Wer braucht ihn? Was muss man beachten?
  • » Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Was muss bei der Auswahl von Mietinteressenten beachtet werden?
  • » Mietverträge: Welche Klauseln sind wirksam?
  • » Die Mieter zahlen die Miete oder Nebenkosten nicht?
  • » Sie sind stets mit Mietminderungen oder Mängelansprüchen konfrontiert?
  • » Betriebskostenabrechnung: Welche Daten müssen unbedingt angegeben werden?
  • » Hat der Mieter einen Anspruch auf eine steuerrechtlich konforme Ausgestaltung der Betriebskostenabrechnung in Bezug auf „haushaltsnahe Dienstleistungen“?
  • » Modernisierung: Wie wird sie richtig angekündigt?
  • » Mieterhöhung: Welche Formalien sind zu beachten?
  • » Abmahnung: Welche Angaben muss sie enthalten?
  • » Kündigung: Wie muss sie formuliert werden?

Gestaltung von Mietverträgen

Mündliche Mietverträge sind zwar zulässig, aber jeder schriftliche Mietvertrag verbessert Ihre Rechtsposition. Um böse und kostspielige Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Abschluss des Mietvertrages anwaltlichen Rat einholen. Denn nur so können Sie sicher sein, dass alles, was im Mietvertrag vereinbart wird, auch rechtswirksam ist.

Mieterhöhung richtig durchsetzen

Die Anpassung der Miete ist für viele Vermieter ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Undurchschaubar sind die Rechtsprechung und die Flut der auch formellen Vorgaben durch das Gesetz. Wir verschaffen Ihnen den Durchblick. Wir berechnen Ihnen zuverlässig, wie viel Sie unter welchen Voraussetzungen vom Mieter an Mietanpassung beanspruchen können und halten das streng formalistische Verfahren ein. Wir sagen Ihnen auch, an welchen Modernisierungsmaßnahmen sich der Mieter beteiligen muss und welche gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Sie derartige Modernisierungsarbeiten überhaupt durchführen lassen können.

Auch bei der Nebenkostenabrechnung können vielfältige Probleme entstehen. Wir sorgen bereits bei Vertragsabschluss dafür, dass Sie diese immer stärker steigenden Kosten zulässigerweise an Ihren Mieter weitergeben können. Wir helfen Ihnen auch, rechtswirksame Abrechnungen zu erstellen, ohne mit unliebsamen Überraschungen rechnen zu müssen.

Der Mieter zahlt die Miete nicht

Jetzt ist schnelles Handeln angesagt, denn Zeit ist Geld. Eine rasche Reaktion hilft, größere Verluste zu vermeiden. Wer bei Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung einen Fehler macht, verliert weiteres gutes Geld – und wenn er sich noch so sehr im Recht fühlt.

Verwahrloste Wohnung zurückerhalten

Wir prüfen, welche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche Ihnen gegenüber Ihrem ehemaligen Mieter zustehen. Angesichts der aktuellen Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen über unwirksame Schönheitsreparaturklauseln ist dies besonders wichtig.

Wir sagen Ihnen, welche Formalien eingehalten werden müssen und vor allen Dingen, wie man die sehr kurze Verjährungsfrist von nur sechs Monaten nach Rückgabe des Mietobjektes stoppt.

Wirksame Kündigung des Mietverhältnisses

Eine fristlose und erst recht eine fristgerechte Kündigung muss zu ihrer Rechtswirksamkeit eine Vielzahl formeller aber auch inhaltlicher Voraussetzungen erfüllen. Sie muss schriftlich erfolgen, vom richtigen Absender an den richtigen Empfänger gerichtet sein und vor allen Dingen möglichst ausführlich begründet werden. Wir helfen Ihnen, unwirksame Kündigungen und den damit verbundenen Rechts-, Zeit- und Geldverlust zu vermeiden sowie die Gegenstrategien des Mieters abzuwenden. Dies gilt auch für ein vielleicht erforderliches Gerichtsverfahren und ggf. danach durchzuführenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

In einem ersten Beratungsgespräch können Sie sich ganz allgemein informieren. Fragen Sie gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten einer weiteren Vorgehensweise bis hin zur Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich.

Wir beraten Sie auch in diesen Rechtsgebieten

Wohnungseigentumsrecht
Seit dem 01. Juli 2007 ist das neue Wohnungseigentumsrecht in Kraft. Die WEG-Novelle hat die Situation im materiellen Recht wie im Prozessrecht grundlegend verändert. – Wir beraten Sie gerne über die zahlreichen Gesetzesänderungen.

Des Weiteren beraten und unterstützen wir Sie bei den Auseinandersetzungen innerhalb Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft wie z.B. Durchsetzung von Hausgeldforderungen und Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen.

Weitere Themen, zu denen wir unsere Leistungen anbieten:
  • » Gewerberaummietverhältnisse
  • » Pachtrecht
  • » Immobilienrecht
  • » Maklerrecht
  • » Nachbarrecht
  • » Steuerrecht