Für Ihr gutes Recht

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Beratung von Handwerkern

Handwerk hat goldenen Boden

Unbezahlte Rechnungen häufen sich und Ihre Vorleistungen an Materialkosten übersteigen die Einnahmen. Ein Rechtsstreit mit Ihrem Auftraggeber steht ins Haus. – Nicht erkannte Risiken und verpasste Chancen können zu einer Gefährdung der Existenz Ihres Handwerksbetriebes führen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei folgenden Themen:
  • » Geltendmachung überfälliger Handwerkerrechnungen
  • » Vertragsentwurf, auch Gesellschaftsverträge sowie Verträge bei Geschäftsübernahme.
  • » Ausarbeitung von rechtkräftigen Formularen und Geschäftsbedingungen
  • » Unternehmensübergaben
  • » Anhängiges oder bevorstehendes Beweissicherungsverfahren oder ein Rechtsstreit. Für zivilrechtliche Klagen ab einem Wert von über 5.000,- Euro sind die Landgerichte zuständig, bei denen ohnehin Anwaltszwang besteht.

Die Rechtslage ist komplex, auch in Fragen der richtigen Vertragsgestaltung. Oft kommt es auf Schnelligkeit und den richtigen Ton an, um Auseinandersetzungen zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Wir helfen Ihnen, Schaden zu begrenzen und Konflikte aus dem Weg zu räumen.

Hätten Sie gewusst
  • » dass viele Mahnungen falsch und nutzlos sind?
  • » wie man auch ohne Mahnung zu seinen Zinsen kommt?
  • » wie man als Bauunternehmer seinen Werklohn von Anfang an sichert?
  • » wie man sich um einen lukrativen öffentlichen Auftrag richtig bewirbt?
  • » wann Ihre Forderungen verjährt sind?
  • » dass die VOB nicht automatisch gilt?

Überlassen Sie den Erfolg Ihres Betriebs nicht dem Zufall. Wenden Sie sich frühzeitig an uns. Denn es ist ärgerlich, wenn Sie im Prozess aus Termingründen nicht alle Ihnen zustehenden Möglichkeiten ausnutzen können.