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Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Themengebiete
Arbeitsvertrag Abmahnung KündigungArbeitnehmerschutz versus Arbeitgeberrechte
Nachlässige Arbeit, häufige Fehlzeiten, privates Surfen im Internet – welche Rechte haben Sie als Arbeitgeber im Streitfall gegen solche Fehlverhalten eines Arbeitnehmers?In allen Personalangelegenheiten sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Neben unstrittigen Pflichten haben Sie auch weit reichende Rechte gegenüber Ihren Arbeitnehmern. Wir beraten Sie und sichern Ihre Interessen ab.
Wir unterstützen Sie bei diesen Themen:
- » Arbeitsverträge: Optimale Abstimmung auf die Arbeitgebersituation
- » Richtiges Abmahnen
- » Arglistige Täuschung: Wann kann ich ein Arbeitsverhältnis anfechten?
- » Kündigung: Wen kann ich wann unter welchen Umständen kündigen?
- » Abfindung, Zeugnis, Freistellung?
- » Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge
- » Versetzung: was ist zu beachten
- » Betriebsrat: Rechte des Betriebsrates und des Arbeitgebers
- » Wie weit ist mein Unternehmen an Tarifverträge gebunden?
- » Wie und wann kann mein Unternehmen sich aus einer Tarifbindung lösen?
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Mündliche Arbeitsverträge sind zwar zulässig, aber jeder schriftliche Arbeitsvertrag verbessert Ihre Rechtsposition. Um böse und kostspielige Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages unseren Rat einholen. Denn nur so können Sie sicher sein, dass alles, was im Arbeitsvertrag vereinbart wird, auch rechtswirksam ist. Des Weiteren verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die vereinbarten Arbeitsbedingungen auszuhändigen.Wir gestalten für Sie optimale Verträge, die Ihre spezielle Situation und Ihre Vorstellung vom Inhalt des Arbeitsverhältnisses umsetzen.
Kann ich meinem/r Arbeitnehmer/in kündigen?
Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Wir nennen Ihnen alle dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben.Doch selbst wenn überzeugende Argumente vorliegen, kann eine gerechtfertigte Kündigung noch scheitern, wenn Sie falsch vorgehen. Wir achten darauf, dass Sie
- » Fristen einhalten,
- » korrekt, fundiert und umfassend abmahnen,
- » den Betriebsrat ordnungsgemäß anhören.
Sprechen Sie daher rechtzeitig vor einer Kündigung mit uns. Wir helfen Ihnen, Prozesse erfolgreich zu führen.
Besonderer Kündigungsschutz
Vor Ausspruch einer Kündigung beraten wir Sie darüber, ob ein besonderer Kündigungsschutz (Betriebsratmitglied, Schwerbehinderteneigenschaft, Mutterschutz etc.) vorliegt. In diesen Fällen ist eine Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrates bzw. der jeweils zuständigen Behörde zulässig.

