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Verkehrsrecht
Unfallregulierung online
Wenn Sie einen Unfall melden wollen nutzen Sie einfach unser Unfallformular.Verkehrsunfall – was tun?
Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für Sie eindeutig erscheint, kann juristisch viel verzwickter sein.Die Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen – Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Wer hat Recht?
Wir sind Ihr Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall, vertreten Ihre Interessen und Sie persönlich im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch wenn sie meinen, das alles klar sei, sollten Sie auf unseren Rat nicht verzichten.Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche Sie geltend machen können, z.B.
- » Ersatz von Reparaturkosten
- » Kosten der Schadenermittlung – Sachverständigen-Gutachten
- » Wertminderung
- » Nutzungsausfall
- » Kostenpauschale
- » Schmerzensgeld
- » Haushaltsführungsschaden
Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen:
Am Unfallort
- » Unfallstelle sichern!
- » Umgehend die Polizei und falls erforderlich Rettungswagen rufen.
- » Auch wenn es schwer fällt – immer kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
- » Keine spontanen Schuldbekenntnisse!
- » Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, eine Skizze anfertigen oder fotografieren.
- » Notieren Sie Namen des Fahrers (Führerschein) und Halters (Fahrzeugschein), amtliches Kennzeichen sowie Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners.
- » Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie notfalls Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte.
- » Lassen Sie sich vor Ort von nichts und niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine kostenlosen Angebote von unseriösen „Unfallhelfern“ (Abschleppunternehmern, Werkstätten, Mietwagenunternehmen) an, mit denen oft die Abtretung Ihrer Ansprüche verbunden ist.
- » Werden Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Kraftfahrtversicherer mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verbunden, lassen Sie sich auch von ihr nicht beeinflussen und treffen Sie keine festen Vereinbarungen, z.B. über die Erstellung eines Sachverständigengutachtens, die Reparatur in bestimmten Werkstätten u.v.m.
- » Verweisen Sie die Versicherung am Besten direkt an uns.
Nach dem Unfall: Wann ist was zu tun?
Auch hier helfen wir Ihnen:- » Wann kann Ihr Wagen in die Werkstatt, ohne dass Sie Schadensersatzansprüche verlieren?
- » Benötigen Sie vom Arzt ein Attest zum Schmerzensgeldanspruch?
- » Wie und wann sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen?
- » Nehmen Sie Ihren Kasko-Versicherer überhaupt in Anspruch?
- » Brauchen Sie ein Sachverständigengutachten?
- » Wie finden Sie einen geeigneten Sachverständigen?
- » Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Mietwagen nehmen?
In jedem Fall sorgen wir für eine schnellstmögliche Abwicklung Ihres Schadensfalles.

