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Alles rund ums Testament
Themengebiete
Testament erstellen Erbschaft antreten Erbberechtigte Fiskus und FinanzenHaben Sie schon Ihr Testament gemacht? Mit Ihrem Testament schaffen Sie Klarheit, so dass Ihr Eigentum nach Ihren Vorstellungen aufgeteilt werden kann. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu verteilen. Welche Vorraussetzungen das Gesetz für die Gültigkeit eines Testaments verlangt, sagen wir Ihnen.
Diese und andere Fragen klären wir gerne für Sie:
- » Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
- » Wie verhindere ich, dass die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen?
- » Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder ab, wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
- » Wer beerbt meine Erben? Sind es wirklich die Personen meiner Wahl?
- » Kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden?
- » Wie bedenke ich Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben?
- » Wie bringe ich meinen letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Unternehmernachfolge?
Diskretion in allen Fragen – eine Selbstverständlichkeit
Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Bei allem werden wir immer im Auge behalten, was Ihnen wichtig ist: Die Umsetzung Ihres Willens und die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Erben. Persönliche Bedenken, steuerliche Fragen, Fragen der Testamentsverwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall – wir kümmern uns diskret um Ihre Fragen.
Kein Testament – und nun?
Für diesen Fall ist einiges geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, sagen wir Ihnen.
Nur: Nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen.
Kann ich das Testament auch selber schreiben?
Das Recht dazu haben Sie im Prinzip. Sie müssen es selbst handschriftlich niederschreiben und unterschreiben. Es schleichen sich jedoch häufig inhaltliche Fehler ein. Selbstverfasste Testamente verursachen daher erfahrungsgemäß fast immer Streit unter den Erben – die Klärung dauert oft Jahre und verschlingt viel Geld! Dabei sind es selten Habsucht, sondern eher die unterschiedlichen „Lesarten“ des Testaments, die für Zank sorgen und den Gang zum Gericht unvermeidbar machen.Sprechen Sie lieber vorher mit uns
Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut Ihres Anwalts. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Wir sagen Ihnen, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können.
Wohldurchdacht das Erbe antreten
Ein Todesfall ist mit Trauer verbunden, verlangt aber leider oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen.Wenn Sie zum Erben werden, ergeben sich viele Fragen, z.B.:
- » Erben Sie als naher Angehöriger nach dem Gesetz oder hat der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, hinterlassen?
- » Erben Sie allein oder mit anderen zusammen?
- » Woraus besteht die Erbschaft?
- » Muss Grundbesitz umgeschrieben werden?
- » Ist das geerbte Haus mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
- » Hat der Erblasser Schulden, vielleicht gegenüber dem Finanzamt? Haften Sie für diese Schulden?
- » Wie gehen Sie mit „Sünden“ (Stichwort: „Schwarzgeld“) des Erblassers um?
- » Benötigen Sie einen Erbschein? Wie und wo erhalten Sie ihn?
- » Sind Sie enterbt? Wie steht es mit Pflichtteilsansprüchen?
- » Wie wahren Sie Ihre Rechte gegenüber einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstecker?
Fristen, Pflichten oder Haftung bei Erbschaft
Meist ist Eile geboten: Eine etwa erforderliche Erbausschlagung ist innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorzunehmen. Deshalb: So früh wie möglich mit uns Kontakt aufnehmen.
Hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung hinterlassen, können wir Sie über die Konsequenzen unterrichten oder Auslegungsschwierigkeiten beheben. Wir wissen, wie eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen ist.
Wir erläutern Ihnen die gesetzliche Erbfolge, falls kein Testament vorhanden ist. Wir unterstützen Sie bei der Wertermittlung, die zwingend vorzunehmen ist, wenn es um Pflichtteilsfragen geht. Sind die Schulden höher als die vorhandenen Werte, so sagen wir Ihnen, wie Sie verhindern können, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.
Wer erbt denn eigentlich?
Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wie die Erbquoten aussehen, sagen wir Ihnen gerne.Hat der Erblasser letztwillige Verfügungen errichtet und seine Ehepartner oder seine Kinder enterbt, gehen diese nächsten Angehörigen dann leer aus? Sicher nicht! Die Mindestbeteiligung, der so genannte Pflichtteil, kann der Erblasser seinem Ehepartner, seinen Kindern, unter bestimmten Voraussetzungen auch seinen Eltern, nicht entziehen. Vorrangig zu prüfen ist in diesen Fällen aber, ob das enterbende Testament überhaupt wirksam ist, ggf. auch, ob eine Anfechtung in Betracht kommt.
Als Erbe sind Sie für den Fiskus interessant!
Bestattungsunternehmen, Banken, Versicherungen und das Finanzamt melden sich bei Ihnen. Auch hier gibt es zahlreiche Fragen, die wir für Sie zu klären wissen:- » Sind die Beerdigungskosten Schulden, die etwa bei der Pflichtteilsberechnung den Wert des Nachlasses mindern?
- » An wen ist die Lebensversicherung auszuzahlen? An den Erben oder an die Person, die der Erblasser für den Todesfall als Berechtigten im Versicherungsvertrag benannt hat?
- » Welche Ansprüche hat das Finanzamt? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer und wie ist mit Steuerschulden des Erblassers umzugehen? Wie kann man Steuern sparen?
- » Welche Informationen erhält das Finanzamt von Banken und Versicherungen?
- » Welche Rechte haben Sie gegenüber Banken und Versicherungen?

