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Forderungen und Inkasso
Nach der zweiten Mahnung: Anwalt einschalten
Das Zahlungsziel ist lange verstrichen, die dritte Mahnung ist versendet, sogar Ihre telefonische Zahlungs-Aufforderung bleibt ohne Erfolg. Wir helfen Ihnen bei der schnellen und effektiven Forderungseinziehung.Während die Zahl der Insolvenzen in den letzten Jahren Rekordhöhen erreicht, sinkt im Gegenzug die Zahlungsmoral immer weiter. Für Gläubiger gilt es deswegen, ein System der Forderungseinziehung aufzubauen, das Forderungsausfällen vorbeugt und sie letztlich vermeidet.
Anwaltliche Aufforderungsschreiben – Mahnbescheide – Klagen – Vollstreckung – Haftbefehle
Bei diesen Fragen helfen wir Ihnen gerne:- » Wie informiere ich mich vorab über die Bonität meines Vertragspartners? Firmenauskunft?
- » Wie mahne ich wirksam ab?
- » Schuldner unbekannt verzogen – was nun?
- » Was tun, wenn der Schuldner auch nach einer Mahnung nicht zahlt?
- » Wie bekomme ich am schnellsten einen Titel, der mir 30 Jahre Vollstreckungsmöglichkeiten bietet?
- » Wie kann ich mich gegen häufig vorkommende Schuldnertricks wehren?
- » Was kann ich alles mit einem Vollstreckungstitel machen?
- » Welche Informationen über Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten bietet mir die eidesstattliche Versicherung?
Ärger mit den säumigen Schuldnern
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie. Sie überreichen uns Ihre Aufstellung mit den beizutreibenden Beträgen (Offen-Posten-Liste – sog. OPOS-Liste aus der Buchhaltung) und wir kümmern uns um den Rest angefangen über die anwaltliche Aufforderung, das gerichtliche Mahnverfahren, Klageverfahren und Zwangsvollstreckung bis hin zum Haftbefehl.Kunden zu besserem Zahlungsverhalten erziehen
Um Ärger und Arbeitsaufwand zu vermeiden sollten Sie alle Forderungen durch uns eintreiben lassen. Denn die Kunden zahlen meist innerhalb weniger Tage nach Erhalt eines rechtsanwaltlichen Schreibens. Unser Schreiben ist für den Schuldner das letzte Signal, doch noch zu zahlen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden und es für ihn richtig teuer wird.Falls von Ihnen gewünscht, sind wir darauf bedacht, mit dem Schuldner gemeinsam eine Lösung zu finden. Kann der Schuldner nicht zahlen, handeln wir auch Teil- oder Ratenzahlungen aus.

