Für Ihr gutes Recht

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FAQ Anwaltsleistungen



Welche Aufgaben hat ein Anwalt?

Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Belangen.

Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?

Auch heute noch scheut so mancher den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für ihn selbstverständlich. Ihr Anwalt sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

Wann sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Ganz klar: So früh wie möglich! Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen: Vorsorgen ist besser als streiten!

Kann ich jedem Anwalt vertrauen?

Ihr Anwalt ist Ihr unabhängiger Interessenvertreter und Berater. Er schützt Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. Er und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Sie können also völlig offen mit ihm reden, Ihr Anwalt hört Ihnen zu.

Wie bereite ich mich auf das erste Gespräch vor?

Notieren Sie in Stichworten, worum es Ihnen geht sowie alle wesentlichen Fakten. Bringen Sie alle Unterlagen mit, die dabei eine Rolle spielen könnten. Machen Sie sich erste Gedanken darüber, welche Aufgaben Sie gegebenenfalls selbst erledigen und welche Sie Ihrem Anwalt überlassen wollen.

Was kann der Anwalt genau für mich tun?

Bevor Ihr Anwalt nach außen hin Ihre Interessen vertritt, wird er zusammen mit Ihnen Ihre jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern, den Umfang seiner Dienstleistung bestimmen und Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren.

Unter anderem wird er
  • » Sie individuell beraten,
  • » Ihnen bei der Formulierung, dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen helfen,
  • » Ihr Testament formulieren,
  • » Sie gegenüber Dritten vertreten,
  • » Sie vor allen Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden vertreten,
  • » Prozesse vermeiden und
  • » Ihre Strafverteidigung übernehmen.

Bei der Entscheidung, ob die Gütliche Einigung oder ein Prozess vorzuziehen ist, hilft Ihnen Ihr Anwalt, denn beides setzt voraus, dass Sie Ihre Rechtslage realistisch einschätzen.

Wann empfiehlt sich eine gütliche Einigung?

Bietet bei genauer Betrachtung eine schnelle gütliche Einigung vielleicht die besseren Möglichkeiten als ein langer Prozess? Wir helfen Ihnen bei dieser Entscheidung. Folgende Aspekte spielen dabei – auch mit Blick auf die zu erwartenden Kosten – eine Rolle:

Lässt sich die Rechtslage in Ihrem Falle eindeutig beurteilen?
Haben Sie Beweise für den für Sie günstigen Sachverhalt?

Was kommt in einem Prozess auf mich zu?

Manchmal ist ein Prozess unvermeidbar. Zum Beispiel, wenn sich die Gegenseite auf kein vernünftiges „Friedensangebot“ einlassen will. Oder wenn die Gefahr besteht, dass eigene Forderungen verjähren. Ihr Anwalt weiss, welche Fristen eingehalten werden müssen.

Wann erhalte ich Beratungs- und Prozesskostenhilfe?

Mieterhöhung, Versetzung am Arbeitsplatz, die Versicherung zahlt nur einen Teilbetrag eines Schadens. – Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort einen Anwalt einschalten möchte. Doch viele scheuen diesen Weg, weil sie glauben, sich einen solchen nicht leisten zu können. Dies ist aber nicht richtig. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten. Das ist ihr gutes Recht. So machen Sie Ihrem Gegenüber von Anfang an klar, dass ihr Standpunkt professionell abgesichert ist.

Was kostet der anwaltliche Rat?

Ob reich oder arm: Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens 190,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Ansonsten beträgt die Gebühr für die Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens für Verbraucher, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, höchstens netto 250,- Euro.

Verbraucherberatung betrifft Rechtsfragen, die weder einer gewerblichen noch einer beruflichen Tätigkeit des Mandanten zugeordnet werden können. Die anwaltliche Tätigkeit wird nach einem Vergütungsgesetz (RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bezahlt.

Fragen Sie gleich zu Beginn der ersten Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das gibt Ihnen Sicherheit und ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir sagen Ihnen zudem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben. Fragen Sie uns danach.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe, was ist das?

Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind, haben Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Beides gibt es für (fast) alle Rechtsgebiete und in allen Bundesländern.

Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl, zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.

Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Etwa bei einem Ehescheidungsverfahren. Auch die Gerichtskosten entfallen entweder ganz oder können ratenweise abgezahlt werden.

Wann und wie gibt es diese Hilfen?

Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie uns daher alle notwendigen Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag etc. mit. Wir werden Ihnen sagen, ob Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bewilligt wird.

Es zählt, was unter dem Strich von ihrem Gehalt übrig bleibt. Im Klartext heißt das: Wenn Ihnen nach Abzug aller Kosten (wie Steuern, Sozialabgaben, Versicherungsbeiträgen, Miete, Heizung, etc.) weniger als 380,- Euro im Monat (Stand: 01.07.2006) bleiben, haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Übrigens: 380,- Euro müssen auch Ihrer Frau oder Ihrem Mann bzw. Ihrem Lebenspartner bleiben und 266,- Euro sind pro Kind „frei“. Haben Sie Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Dann können Sie von Ihrem Einkommen einen Freibetrag von 173,- Euro abziehen.

Für die Beratungshilfe zahlen Sie dann nur 10,- Euro. Bei der Prozesskostenhilfe müssen Sie unter Umständen einen Teil der Kosten in Raten abzahlen.

Die Überschreitung der Freibeträge bedeutet für die Prozesskostenhilfe nicht etwa, dass sie nicht bewilligt werden kann, sondern nur, dass Sie mit einer Ratenzahlungsanordnung rechnen müssen. Beratungshilfe ist dann aber nicht mehr möglich. Ob für ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten „Nulltarif“ gilt, sagen wir Ihnen.